TÖRNBEDINGUNGEN (Änderungen & Aktualisierungen vorbehalten)
1. Vertragsabschluß und Voraussetzungen.
Der Reisevertrag wird für Euch gültig mit Eingang der schriftlichen
Törnanmeldung.
Für uns wird der Reisevertrag gültig mit Versendung der Buchungsbestätigung.
Der Teilnehmer/In versichert körperlich und geistig gesund zu sein
und mind. 15 Minuten in bewegtem Wasser schwimmen zu können.
2. Sicherheit
Jeder/jede Teilnehmer/In nimmt auf eigenes Risiko und Gefahr am Segeltörn
teil. Er/ sie ist voll für sich verantwortlich und hat für
seine/ihre Person die jeweils angeordneten Sicherheitsmaßnahmen
selbstständig zu treffen, z.B..: Anlegen von Lifebelt und Schwimmwesten,
Sicherung an und unter Deck & im Wasser. Wir haften nicht für
selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.
3. Schiffsführung
Der Skipper oder sein Stellvertreter sind verantwortlich für die
Schiffsführung und Sicherheit. Die seemännischen Rechte und
Pflichten des Skippers werden von den obigen Vereinbarungen nicht betroffen.
Er ist berechtigt ein Crewmitglied bei Nichtbeachtung von Anweisungen
oder anderen, die Sicherheit, den Törnablauf und/oder den Bordfrieden
gefährdenden Verhaltensweisen vom weiteren Verlauf des Törns
gegen Rückzahlung der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen
auszuschließen. Die Routenplanung wird durch das Wetter bestimmt,
auch gute Seemannschaft kann Abweichungen notwendig machen.
4. Beschränkung der Haftung
Die Teilnehmer/Innen eines Törns schließen ausdrücklich
und unwiderruflich jegliche gegenseitige Haftung aus. Dies gilt für
Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Mitsegler/Innen.
Weiterhin ist die Geltendmachung von Folgeschäden aus Teilnahme
am Törn, für Mitsegler/Innen und deren Rechtsnachfolger/Innen
ausgeschlossen.
5. Weitere Kosten/Haftung
Die aus dem Segeltörn resultierenden Kosten für Hafengebühren,Bordverpflegung,
Treibstoff, Putzmittel, Landausflüge etc. und andere diesbezügliche
Geld- und Sachleistungen tragen die Crewmitglieder entsprechend ihrer
Anzahl zu gleichen Teilen. Der Skipper ist von der Bordkasse befreit.
(Ausnahme: Restaurantbesuche, Landausflüge, hier zahlt der Skipper
seinen Anteil selbst). Ebenso gemeinschaftlich gilt, ohne Rücksicht
auf Verschulden von Skipper und Crew-Mitglied, eine gemeinsame Haftung
für eventuelle Aufwendungen oder Ersatzleistungen, Kasko- und/oder
Haftpflichtschäden, Seenotrettungsaktionen, Inanspruchnahme von
Schlepphilfe etc. bis zu einer Höhe von EUR 2.500,- (Selbstbeteiligung),
oder max. EUR 500,-/Person. Im Normalfall werden Schäden durch
eine vom Skipper abgeschlossene Kautionsversicherung gedeckt, mit einer
Selbstbeteiligung von EUR 330.-/Törn entsprechend EUR 55.-/Person,
inkl. Skipper.
6. Rücktritt
Eine Anzahlung von EUR 75,- (EUR 150,- für einen 2 Wochen-Törn)
ist bei Anmeldung zu bezahlen. Die Anzahlung wird von uns schriftlich
bestätigt mit einer verbindlichen Zusage zum gebuchten Törn.
Vier Wochen vor Törnbeginn ist unaufgefordert die restliche Törngebühr
zu bezahlen, sonst erlischt der Teilnahme-Anspruch. Sollten wir einen
Törn absagen müssen, können Ansprüche bis max. zur
Höhe der geleisteten Törngebühren geltend gemacht werden.
Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen.
7. Gültigkeit
Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam
werden,
so verlieren die übrigen nicht ihre Gültigkeit. Gerichtsstand
ist Maulbronn.