Törnbedingungen
Infos
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TÖRNBEDINGUNGEN (Änderungen & Aktualisierungen vorbehalten)

1. Vertragsabschluß und Voraussetzungen.
Der Reisevertrag wird für Euch gültig mit Eingang der schriftlichen Törnanmeldung.
Für uns wird der Reisevertrag gültig mit Versendung der Buchungsbestätigung. Der Teilnehmer/In versichert körperlich und geistig gesund zu sein und mind. 15 Minuten in bewegtem Wasser schwimmen zu können.

2. Sicherheit
Jeder/jede Teilnehmer/In nimmt auf eigenes Risiko und Gefahr am Segeltörn teil. Er/ sie ist voll für sich verantwortlich und hat für seine/ihre Person die jeweils angeordneten Sicherheitsmaßnahmen selbstständig zu treffen, z.B..: Anlegen von Lifebelt und Schwimmwesten, Sicherung an und unter Deck & im Wasser. Wir haften nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.

3. Schiffsführung
Der Skipper oder sein Stellvertreter sind verantwortlich für die Schiffsführung und Sicherheit. Die seemännischen Rechte und Pflichten des Skippers werden von den obigen Vereinbarungen nicht betroffen. Er ist berechtigt ein Crewmitglied bei Nichtbeachtung von Anweisungen oder anderen, die Sicherheit, den Törnablauf und/oder den Bordfrieden gefährdenden Verhaltensweisen vom weiteren Verlauf des Törns gegen Rückzahlung der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen
auszuschließen. Die Routenplanung wird durch das Wetter bestimmt, auch gute Seemannschaft kann Abweichungen notwendig machen.

4. Beschränkung der Haftung
Die Teilnehmer/Innen eines Törns schließen ausdrücklich und unwiderruflich jegliche gegenseitige Haftung aus. Dies gilt für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Mitsegler/Innen. Weiterhin ist die Geltendmachung von Folgeschäden aus Teilnahme am Törn, für Mitsegler/Innen und deren Rechtsnachfolger/Innen ausgeschlossen.

5. Weitere Kosten/Haftung
Die aus dem Segeltörn resultierenden Kosten für Hafengebühren,Bordverpflegung,
Treibstoff, Putzmittel, Landausflüge etc. und andere diesbezügliche Geld- und Sachleistungen tragen die Crewmitglieder entsprechend ihrer Anzahl zu gleichen Teilen. Der Skipper ist von der Bordkasse befreit. (Ausnahme: Restaurantbesuche, Landausflüge, hier zahlt der Skipper seinen Anteil selbst). Ebenso gemeinschaftlich gilt, ohne Rücksicht auf Verschulden von Skipper und Crew-Mitglied, eine gemeinsame Haftung für eventuelle Aufwendungen oder Ersatzleistungen, Kasko- und/oder Haftpflichtschäden, Seenotrettungsaktionen, Inanspruchnahme von Schlepphilfe etc. bis zu einer Höhe von EUR 2.500,- (Selbstbeteiligung), oder max. EUR 500,-/Person. Im Normalfall werden Schäden durch eine vom Skipper abgeschlossene Kautionsversicherung gedeckt, mit einer Selbstbeteiligung von EUR 330.-/Törn entsprechend EUR 55.-/Person, inkl. Skipper.

6. Rücktritt
Eine Anzahlung von EUR 75,- (EUR 150,- für einen 2 Wochen-Törn) ist bei Anmeldung zu bezahlen. Die Anzahlung wird von uns schriftlich bestätigt mit einer verbindlichen Zusage zum gebuchten Törn. Vier Wochen vor Törnbeginn ist unaufgefordert die restliche Törngebühr zu bezahlen, sonst erlischt der Teilnahme-Anspruch. Sollten wir einen Törn absagen müssen, können Ansprüche bis max. zur Höhe der geleisteten Törngebühren geltend gemacht werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen.

7. Gültigkeit
Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam werden,
so verlieren die übrigen nicht ihre Gültigkeit. Gerichtsstand ist Maulbronn.